Werz Kreis

Gesellschaftsrecht und Unternehmensrecht

Ein Schwerpunkt unserer Tätigkeit ist die Beratung und Vertretung in sämtlichen Teilbereichen des Gesellschaftsrechts. Unser Hauptaugenmerk liegt dabei auf der Beratung und Vertretung von Gesellschaftern bei:
 
  • Unternehmensgründungen (auch Start-Ups),
  • Unternehmenskäufen (M&A),
  • Unternehmensnachfolge und bei
  • streitigen Auseinandersetzungen in den Rechtsbeziehungen Gesellschaft / Gesellschafter / Organmitglieder
    (gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten, Corporate Litigation).
Daneben beraten und vertreten wir auch Gesellschaften und deren Organmitglieder
(Mitglieder des Vorstands und der Geschäftsführung) in folgenden Fällen:

 
  • laufende gesellschaftsrechtliche Beratung von Kapitalgesellschaften (insbesondere AG und GmbH)
    und Personengesellschaften (insbesondere GbR, OHG, KG und GmbH & Co. KG),
  • Gemeinschaftsunternehmen (Joint Ventures),
  • Unternehmensfinanzierung (insbesondere Venture Capital / Private Equity),
  • Konzerne und Unternehmensgruppen,
  • Um- und Restrukturierungen, insbesondere Umwandlungen,
  • Unternehmenskrise, Unternehmenssanierung und Insolvenz,
  • Managementhaftung und D&O-Versicherungsrecht,
  • Vertretung vor ordentlichen Gerichten und Schiedsgerichten.
Werz Kreis Kanzlei
Wir freuen uns auf Ihre Anfrage