Individualarbeitsrecht
Ein Schwerpunkt unserer Tätigkeit ist die Beratung und Vertretung von Arbeitgebern und Arbeitnehmern bei
individualarbeitsrechtlichen Fragestellungen, insbesondere bei:
- der Gestaltung von Arbeitsverträgen und Freien Mitarbeiterverträgen,
- der Gestaltung von Geschäftsführer- und Vorstandsdienstverträgen,
- der Kündigung von Arbeitsverhältnissen und der Verteidigung gegen Kündigungen,
- Fragen der Vergütung und der Gestaltung von Vergütungssystemen, beispielsweise von Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen,
- der Gestaltung von Aufhebungs- und Abwicklungsvereinbarungen,
- Betriebsübergängen aufgrund von Unternehmensverkäufen oder Unternehmensnachfolge,
- sämtlichen Fragestellungen des Arbeitsrechts, des Lohnsteuerrechts und des Sozialversicherungsrechts,
Kollektivarbeitsrecht
Daneben beraten und vertreten wir Arbeitgeber auch bei kollektivarbeitsrechtlichen Fragestellungen wie:
- der Organisation der Betriebsverfassung,
- Fragen der betrieblichen Mitbestimmung (personelle / wirtschaftliche / soziale Angelegenheiten),
- Interessenausgleich und Sozialplänen,
- Beschlussverfahren.
Im Kollektivarbeitsrecht unterstützen wir unsere Mandanten auch bei der Entwicklung von Verhandlungsstrategien und bei der Verhandlungsführung.