Werz Kreis

Arbeitsrecht

Individualarbeitsrecht

Ein Schwerpunkt unserer Tätigkeit ist die Beratung und Vertretung von Arbeitgebern und Arbeitnehmern bei
individualarbeitsrechtlichen Fragestellungen, insbesondere bei:
 
  • der Gestaltung von Arbeitsverträgen und Freien Mitarbeiterverträgen,
  • der Gestaltung von Geschäftsführer- und Vorstandsdienstverträgen,
  • der Kündigung von Arbeitsverhältnissen und der Verteidigung gegen Kündigungen,
  • Fragen der Vergütung und der Gestaltung von Vergütungssystemen, beispielsweise von Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen,
  • der Gestaltung von Aufhebungs- und Abwicklungsvereinbarungen,
  • Betriebsübergängen aufgrund von Unternehmensverkäufen oder Unternehmensnachfolge,
  • sämtlichen Fragestellungen des Arbeitsrechts, des Lohnsteuerrechts und des Sozialversicherungsrechts,


Kollektivarbeitsrecht

Daneben beraten und vertreten wir Arbeitgeber auch bei kollektivarbeitsrechtlichen Fragestellungen wie:
 
  • der Organisation der Betriebsverfassung,
  • Fragen der betrieblichen Mitbestimmung (personelle / wirtschaftliche / soziale Angelegenheiten),
  • Interessenausgleich und Sozialplänen,
  • Beschlussverfahren.

Im Kollektivarbeitsrecht unterstützen wir unsere Mandanten auch bei der Entwicklung von Verhandlungsstrategien und bei der Verhandlungsführung.

Werz Kreis Kanzlei
Wir freuen uns auf Ihre Anfrage