Werz Kreis

Unternehmen

Im Fokus unserer rechtlichen und steuerlichen Beratung stehen:
 
  • familien- und inhabergeführte Unternehmen jeglicher Größenordnung,
  • junge Unternehmen (Start-ups) und Wachstumsunternehmen,
  • deren Gesellschafter und Organmitglieder sowie
  • die Mitglieder der Unternehmerfamilie.

Wir bieten zu wirtschaftlich vernünftigen Konditionen die Unterstützung bei einzelnen Projekten an oder übernehmen die umfassende laufende Beratung des Unternehmens als „externer Syndikusanwalt“. Im letzteren Fall kümmern wir uns vollumfänglich um die rechtlichen und steuerlichen Themen, die dem Unternehmen unter den Nägeln brennen. In Bereichen, in denen wir die Kompetenz haben, lösen wir die Probleme selbst, in anderen Rechtsbereichen oder wenn der Auftrag ausländisches Recht umfasst, kümmern wir uns um eine entsprechend qualitativ hochwertige Beratung durch einen geeigneten Spezialisten und übernehmen die Koordination zwischen verschiedenen Beratern.
 

Unsere Kernkompetenzen liegen u.a. in

 
  • der Unterstützung bei der Gründung von Gesellschaften,
  • der rechtlichen und steuerlichen Optimierung der Rechtsform und der nationalen bzw. internationalen Beteiligungsstruktur des Unternehmens,
  • der strategischen Planung sowie der rechtlichen und steuerlichen Optimierung und Umsetzung von nationalen bzw. internationalen Unternehmensnachfolgen unter Berücksichtigung der gesellschaftsrechtlichen, steuerrechtlichen, erb- und familienrechtlichen Implikationen,
  • der Durchführung von Re- und Umstrukturierungen,
  • Maßnahmen der Unternehmensfinanzierung: Finanzierungsmaßnahmen mit Eigenkapital (z.B. Kapitalerhöhungen), Fremdkapital (Kreditfinanzierung) und Mezzaninekapital (z.B. Stille Gesellschaften),
  • der Ausarbeitung oder Änderung von Gesellschaftsverträgen,
  • der Beratung von Gesellschaftern und Gesellschaften bei Gesellschafterstreitigkeiten,
  • der Beratung von Organmitgliedern bezüglich ihrer Rechte/Pflichten,
  • der Vertretung bei Betriebsprüfungen und steuerlichen Verfahren (Einspruchsverfahren, finanzgerichtliche Verfahren),
  • der Beratung und Implementierung von Tax-Compliance-Systemen,
  • der Vertretung der Familienunternehmen und deren Gesellschafter bei der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen gegen Berater (Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Notare etc.) wegen Falschberatung,
  • der Wahrnehmung von Aufsichtsfunktionen im Aufsichtsrat, Beirat etc.
Werz Kreis Kanzlei
Wir freuen uns auf Ihre Anfrage