Werz Kreis

Erbrecht und Stiftungsrecht

Wir beraten und vertreten unsere Mandanten in sämtlichen erbrechtlichen Fragestellungen, insbesondere in den Bereichen:
 
  • Testamente, Erbverträge,
  • Unternehmensnachfolge,
  • Vorweggenommene Erbfolge, Schenkungen,
  • Pflichtteilsverzichte,
  • Patientenverfügungen, Vorsorgevollmacht,
  • Geltendmachung und Abwehr von Vermächtnis- und Pflichtteilsansprüchen,
  • Erbauseinandersetzungen,
  • Erbscheinverfahren,
  • Testamentsvollstreckung.
Im Stiftungs- und Gemeinnützigkeitsrecht sind wir für unsere Mandanten in folgenden Bereichen tätig:
 
  • Stiftungszivilrecht,
  • Recht der gemeinnützigen GmbH,
  • Vereinsrecht,
  • Internationales Stiftungs- und Gemeinnützigkeitsrecht,
  • Stiftungsteuerrecht,
  • Gemeinnützigkeitsrecht,
  • Spendenrecht.
 
Werz Kreis Kanzlei
Wir freuen uns auf Ihre Anfrage